NiSV //
Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur NISV​
Was heißt NiSV überhaupt?

“NiSV ist eine Abkürzung für Nichtioiniserende Strahlenschutzverordnung
als Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtioniserender Strahlung bei der Anwendung am Menschen.”
NiSV Artikel 4, 2194 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 41, ausgegeben zu Bonn am 5. Dezember 2018

Wann tritt die NiSV in Kraft?

Sie tritt ab 31.12.2021 in Kraft und betrifft die kosmetische/gewerbliche und nicht-medizinische Anwendung der beim am Menschen zum Einsatz kommenden Geräte, die unter die NiSV fallen wie Laser, IPL-Geräte zur Haarentfernung, Ultraschallgeräte, Magnetfeldgeräte, Hochfrequenz, Niederfrequenz- und Gleichstromgeräte.

Welche Anwendungsbereiche gehören dazu?

Diese Verordnung gilt für den Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen, die zu kosmetischen oder sonstigen nicht-medizinischen Zwecken gewerblich oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden. Sie gilt nicht für den Betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten im Sinne der UV-Schutz-Verordnung . Artikel 4 NiSV § 1 Anwendungsbereich

Was beabsichtigt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der NiSV?

Der Gesetzgeber hat die neue NiSV etabliert, um kosmetische Ausbildungsstandards beim Einsatz nichtionisierender Geräte zu gewerblichen und nicht-medizinischen Zwecken in der Kosmetikbranche einheitlicher zu regeln. Da alle in der NiSV genannten Geräte wie IPL, Ultraschall, Radiofrequenz etc. vorher auch von Personen ohne adäquate Ausbildungsnachweise betrieben werden konnten, ist dieses Gesetz dem Schutz des Patienten/Klienten vor, während und nach der Behandlung geschuldet.

Nur wer als Kosmetiker/in über die geforderten Fachkundenachweise verfügt, darf zukünftig die benannten apparativen Verfahren zum Einsatz bringen. Wer ohne diese Berechtigungen agiert, macht sich ab 31.12.21 strafbar.

Damit steht vor allem der Schutz des Patienten/Klienten bei der kosmetischen Behandlung mittels Laser, IPL, Ultraschall, intensivem Licht, Magnetfeldern etc. im Fokus der Neuregelung.

Erst das Fachkundemodul B „Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde“ und alle übrigen Fachkundenachweise kann für die in der Kosmetik tätigen Personen, die mit den genannten Geräten arbeiten und nicht über die entsprechenden vom Gesetzgeber anerkannten Ausbildungsnachweise verfügen, die Voraussetzungen schaffen, die anatomischen, physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen im Bereich Haut/Dermatologie als Leitfaden für die kosmetische Praxis zu generieren.

Die präzise Kenntnis der Haut und deren Anhangsgebilde, ihrer Anatomie und Physiologie sowie die Erkrankungen der Haut und deren hygienische Versorgung umfassen mit 57 Lerneinheiten LE auch den Hauptteil der 80 Lerneinheiten zum Fachkundenachweis B „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ und alle übrigen Fachkundenachweise, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.

Warum wird die neue NiSV vom Bundesministerium überhaupt eingeführt?

Die NiSV ist eine Strahlenschutzverordnung zur Regelung der Anwendung von Geräten mit nichtionisierender Strahlung bei kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Anwendungen zum Schutz des Menschen.

Bei den heutigen kosmetischen Praxisanwendungen kommen zahlreiche Geräte mit nichtionisierender Strahlungsquellen zu kosmetischen und sonstigen nicht-medizinischen Zwecken am Menschen zum Einsatz.

Da diese bislang auch ohne entsprechende Ausausbildungsnachweise von nicht-medizinischem Personal zum Einsatz gebracht werden konnten, sieht der Gesetzgeber in seinen Regularien zur NisV zukünftig vor, dass dies nur noch mit den adäquaten Fachkundenachweisen möglich ist.

Welche apparativen Geräte in der kosmetischen/gewerblichen Anwendung gehören dazu?

Darunter fallen beispielsweise Anwendungen mit Lasergeräten, intensiven Lichtquellen (etwa IPL-Geräte) oder anderen optischen Strahlungsquellen, aber auch Ultraschallanwendungen sowie Anwendungen mit Magnetfeldern und hoch-und niederfrequenten elektromagnetischen Feldern und Gleichstromgeräte.

Diese Anwendungen dürfen bislang von jeder Person auch ohne besondere Qualifikation angeboten werden, obwohl die damit verbundenen Gesundheitsrisiken für den Menschen erheblich sein können.

Ziel der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen (NiSV) ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den schädlichen Wirkungen dieser Strahlung besser zu schützen.

Wer soll durch die neue NiSV besonders geschützt werden?

Oberste Priorität bei der Einführung zur NiSV sieht der Gesetzgeber dabei auf der Optimierung der Behandlungssicherheit und zum Schutz des Kunden/Klienten.

Mit der Vorlage der Fachkundenachweise werden die Anforderungen an den sicheren Betrieb sowie an erforderliche fachliche Kenntnisse der Personen, die nichtionisierende Strahlungsquellen an Menschen einsetzen, nach der NiSV neu geregelt.

Welche Fachkundenachweise zur NiSV gibt es?

Die Fachkundemodule B, C, D, E und F sind mit einer Mindestanzahl von Lerneinheiten = LE wie folgt angegeben:

B. „Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde“ 80 LE
C.„Optische Strahlung“ 120 LE
D.„EMF“ Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik) 40 LE
E.„EMF“ Elektromagnetische Felder(Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte) 24 LE
F.Zur Stimulation „Ultraschall“ 40 LE

Wie bereits beschrieben zählen hierzu die Anwendungen von Lasern, intensivem Licht, Ultraschall und elektromagnetischen Feldern. Sie werden in der Kosmetik zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung, Faltenglättung, Zerstörung von Fettgewebe oder zur Entfernung von Tätowierungen eingesetzt.

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