
Fachkundenachweis B
Mit der Etablierung des Fachkundenachweises B ist es nun auch für Kosmetiker/innen im Rahmen einer universitären Qualifikation möglich im Bereich der Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde jene Nachweise zu absolvieren, die der Gesetzgeber mit der NiSV bis zum 31.12.2021 für die genannten Zielgruppen vorschreibt.
a) | anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und deren Anhangsgebilde | 10 LE |
b) | Funktionen der Haut und deren Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus) | 12 LE |
c) | Hauttypen, Pigmentierungsgrad | 10 LE |
d) | Pathophysiologie der Haut und Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die kosmetischen Anwendungen an der Haut entgegenstehen) mit praktischen Übungen | 20 LE |
e) | Pigmentanomalien mit praktischen Übungen | 5 LE |
f) | Hygiene mit praktischen Übungen | |
g) | Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen | 2 LE |
h) | Anlage zum Einsatz nichtionisierender Strahlung | 2 LE |
i) | Kenntnisse über die Wirkung nichtionisierender Strahlung | 2 LE |
j) | Aufklärung von Personen | 7 LE |
k) | Prüfung | 2 LE |
Der Gesetzgeber hat die neue NiSV etabliert, um kosmetische Ausbildungsstandards beim Einsatz nichtionisierender Geräte zu gewerblichen und nicht-medizinischen Zwecken in der Kosmetikbranche einheitlicher zu regeln. Da alle in der NiSV genannten Geräte wie IPL, Ultraschall, Radiofrequenz etc. vorher auch von Personen ohne adäquate Ausbildungsnachweise betrieben werden konnten, ist dieses Gesetz dem Schutz des Patienten/Klienten vor, während und nach der Behandlung geschuldet.
Nur wer als Kosmetiker/in über die geforderten Fachkundenachweise verfügt, darf zukünftig die benannten apparativen Verfahren zum Einsatz bringen. Wer ohne diese Berechtigungen agiert, macht sich ab 31.12.21 strafbar.
Damit steht vor allem der Schutz des Patienten/Klienten bei der kosmetischen Behandlung mittels Laser, IPL, Ultraschall, intensivem Licht, Magnetfeldern etc. im Fokus der Neuregelung.
Erst das Fachkundemodul B „Grundlagen Haut und deren Anhangsgebilde“ kann für die in der Kosmetik tätigen Personen, die mit den genannten Geräten arbeiten und nicht über die entsprechenden vom Gesetzgeber anerkannten Ausbildungsnachweise verfügen, die Voraussetzungen schaffen, die anatomischen, physiologischen und pathophysiologischen Grundlagen im Bereich Haut/Dermatologie als Leitfaden für die kosmetische Praxis zu generieren.
Die präzise Kenntnis der Haut und deren Anhangsgebilde, ihrer Anatomie und Physiologie sowie die Erkrankungen der Haut und deren hygienische Versorgung umfassen mit 57 Lerneinheiten LE auch den Hauptteil der 80 Lerneinheiten zum Fachkundenachweis B „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden.
Der Unterricht zum Fachkundenachweis B „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit dem Umfang 80 Lerneinheiten a 45 Minuten, wird in Kombination als Präsenzveranstaltung/E-Learning in den Hörsälen und dem Anatomiebereich der Charité stattfinden.
Angeboten werden sowohl Kurse, die über mehrere Wochenenden als auch Kompaktkurse, die innerhalb einer Woche absolviert werden können.
Alle Fachkundenachweise müssen mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Erst wenn diese bestanden wurde, wird der der entsprechende Nachweis erteilt.
Obligat für alle Module zu den einzelnen Fachkundenachweisen ist stets der Fachkundenachweis B zum Thema „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“, der in jedem Fall absolviert werden muss.
B. | „Grundlagen Haut und der Anhangsgebilde“ | 80 LE |
Der Nachweis der übrigen Module wie: | ||
C. | „Optische Strahlung“ | 120 LE |
D. | „EMF“ Elektromagnetische Felder (Hochfrequenz in der Kosmetik) | 40 LE |
E. | „EMF“ Elektromagnetische Felder(Niederfrequenz, Gleichstrom und Magnetfeldgeräte) | 24 LE |
F. | Zur Stimulation „Ultraschall“ | 40 LE |
hängen vom Einsatz der in der Praxis betriebenen kosmetischen Geräten ab. |