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„Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“

Rahmenlehrplan Fachkunde-Modul „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ (80 LE)

InhaltErläuterungTaxonomie der Prüfung
Anwendungsbereich: nicht-medizinische Anwendungen
2 LE (e-learning-geeignet)
  • Abgrenzung nicht-medizinische Anwendungen gegenüber medizinischen Behandlungen

Die Teilnehmer*innen können die Bereiche medizinischer und nicht-medizinischer Anwendungen voneinander abgrenzen.
Anatomischer Aufbau und Physiologie der Haut und ihrer Anhangsgebilde
10 LE (e-learning-geeignet)
  • Hautschichten (Epidermis, Dermis, Subcutis, Fettgewebe...)

  • Wichtige Strukturen und Zellarten, inkl. Stammzellen (z. B. Haarfollikel, Bindegewebe, Schweißdrüsen, Blutgefäße, Nerven)

Die Teilnehmer*innen können die wesentlichen Schichten der Haut und relevante Strukturen benennen.
Funktionen der Haut und ihrer Anhangsgebilde inkl. Haare (Haarentwicklung, Haararten, Haarzyklus)
12 LE (e-learning-geeignet)
  • Aufgaben der Haut

  • Haarpapillen, Haarbildung, Haarzyklus

Die Teilnehmer*innen kennen und beschreiben die wesentlichen Aufgaben der Haut und ihrer Anhangsgebilde.
Hauttypen, Pigmentierungsgrad
10 LE (mit praktischen Übungen3)
  • Hauttypen und Hautzustände (z. B. altersbedingte Veränderungen)

  • Methoden zur Bestimmung des Hauttyps nach Fitzpatrick

Die Teilnehmer*innen kennen verschiedene Hautzustände. Sie kennen die Hauttypen nach Fitzpatrick und können den Hauttyp bestimmen.
Pathophysiologie der Haut und der Hautanhangsgebilde (Erkennen von Zuständen, die einer kosmetischen Anwendung an der Haut entgegenstehen)
20 LE (mit praktischen Übungen3)
  • Entzündliche und nichtentzündliche Veränderungen der Haut, insbesondere

  • Tumorerkrankungen der Haut

  • Epizoonosen, Mykosen, Virosen, bakterielle Erkrankungen

  • Systemische Erkrankungen mit Hautbeteiligung, z. B. Photodermatosen, Psoriasis

  • Überempfindlichkeitsreaktionen der Haut, Allergien

Die Teilnehmer*innen erkennen Veränderungen, die einer kosmetischen Anwendung entgegenstehen und gegebenenfalls einer (fach)ärztlichen Diagnostik zugeführt werden sollten und können wesentliche Erkrankungsformen benennen.
Sie erkennen Infektionserkrankungen der Haut, wissen, dass gegebenenfalls Ansteckungsrisiken bestehen und kennen die erforderlichen Maßnahmen (ärztliche Behandlung, gegebenenfalls seuchenhygienische Maßnahmen).
Pigmentanomalien
5 LE (mit praktischen Übungen3)
  • Naevi

  • Fehlpigmentierungen (Hyper- oder Hypopigmentierung)

Hygiene
8 LE (mit praktischen Übungen3)
  • Hygienebestimmungen und Vorschriften (z. B. Reinigung von Anlagen, Desinfektion)

Die Teilnehmer*innen kennen die einschlägigen Hygienebestimmungen und -vorschriften.
Anlagen zum Einsatz nichtionisierender Strahlung
2 LE (e-learning-geeignet)
  • Grundkenntnisse darüber, welche Quellen nichtionisierender Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken eingesetzt werden

Die Teilnehmer*innen wissen grundsätzlich, welche Art von Anlagen zu kosmetischen Zwecken eingesetzt werden (Vertiefung erfolgt in den einzelnen Modulen zu optischer Strahlung, EMF und Ultraschall).
Kenntnisse über die Wirkung von nichtionisierender Strahlung
2 LE (e-learning-geeignet)
  • Einfache Grundkenntnisse über Wirkungen von nichtionisierender Strahlung – Einordnung in das elektromagnetische Spektrum, Ultraschall

  • Wegen der thermischen Risiken bei Anwendungen mit apparativer Kosmetik: Thermische Eigenschaften von Haut (Wärmeleitung, Wärmekapazität, thermische Schädigungsschwelle von Haut und Anhangsgebilden)

Die Teilnehmer*innen haben Grundkenntnisse über nichtionisierende Strahlung und können sie im elektromagnetischen Spektrum einordnen.
Die Teilnehmer*innen kennen wesentliche thermische Eigenschaften von Haut und Hautanhangsgebilden.
(Vertiefung erfolgt in den Spezialmodulen)
Aufklärung von Personen
7 LE
  • Aufklärung von Kund*innen, Beratungsgespräche

Die Teilnehmer*innen können Kund*innen über eine Anwendung aufklären und sie beraten.
Prüfung
2 LE (Prüfungsdauer)

(*2) LE – Lerneinheit.
(*3) Die praktischen Übungen enthalten die Übungen und das (selbständige) Praktikum nach Anlage 3 Teil B Nummer 7 und 8 NiSV

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